Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die unterschiedlichen Bereiche der Website aufgeführt:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung von Reisen, Stadtführungen und Pauschalen durch die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH (SMG)

Bevor Sie Ihre Reise buchen, lesen Sie sich bitte diese Reisebedingungen genau durch. Sie werden, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, Inhalt des im Buchungsfalle zwischen Ihnen und der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH, Marktplatz 13/Marktschlösschen, 06108 Halle (Saale), nachfolgend „SMG“ abgekürzt, zustande kommenden Vertrages.

1. Abschluss des Vertrages
1.1 Mit der Buchung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der Gast/Kunde der SMG den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Ausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.

1.2 Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der SMG an den Gast/Kunden zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Gast/Kunde die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.

1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der SMG vor, an das, wenn die Abweichung nur geringfügig ist, die SMG 10 Tage gebunden ist. Ist die Abweichung nicht geringfügig, gilt die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Bindungsfrist. Dabei beginnt der Lauf der Bindungsfrist ab Zugang des neuen Angebots bei dem Gast/Kunden. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Gast/Kunde das geänderte Angebot annimmt. Dies kann schriftlich aber auch durch Leistung der Anzahlung, der Restzahlung oder durch den Reiseantritt selbst geschehen.

1.4 Die Buchungsperson haftet für alle Verpflichtungen von mit gebuchten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

1.5 Unterbreitet die SMG, insbesondere gegenüber Gruppen auf Wunsch des Gastes/Kunden oder der Gruppe ein Angebot, so liegt darin das verbindliche Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit allen Gruppenmitgliedern. Abweichend von der vorstehenden Regelungen kommt in diesen Fällen der Reise-, Vertrag durch Annahmeerklärung des Gastes/Kunden oder

2. Leistungsverpflichtungen der SMG
2.1 Die Leistungsverpflichtung der SMG ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung der SMG oder aus dem von der SMG unterbreiteten Angebot.

2.2 Leistungsträger (z.B. Beherbergungs-, Gastronomiebetriebe, Beförderungsunternehmen usw.) und Reisebüros sind von der SMG nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die
über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung der SMG oder über ein von der SMG unterbreitetes Angebot hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen

2.3 Hotel- oder Hausprospekte oder andere Prospekte Dritter, die nicht von der SMG herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder explizite Bezugnahme auf diese durch die SMG für die SMG nicht verbindlich.

3. Anzahlung und Restzahlung bei Buchung einer Reise
3.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Aushändigung eines Sicherungsscheins nach § 651k BGB ist durch den Gast/Kunden eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10 % des Reisepreises und zusätzlich den ausgewiesenen Betrag von gegebenenfalls in den Reiseleistungen beinhalteten Eintrittskarten.

3.2 Die Restzahlung ist, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5 dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein übergeben wurde, 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

3.3 Die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn
a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € pro Person nicht übersteigt;
b) abweichend von Ziffer 3.1 und 3.2 die vereinbarten Reiseleistungen keine Beförderungen von oder nach Halle (Saale) beinhalten und vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis erst am Reise-/Aufenthaltsende an die SMG oder den Unterkunftsbetrieb zu bezahlen ist.

3.4 Ist die SMG zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes/Kunden besteht, so ist die SMG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu belasten.

4. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von der SMG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reise-, Leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die SMG ist verpflichtet, gegenüber dem Gast/Kunden die Leistungsänderung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu erklären. 

5. Rücktritt durch den Gast/Kunden und Umbuchungen bei einem Reisevertrag/Vertragsverhältnis
5.1 Der Gast/Kunde kann bis Reisebeginn/Leistungsbezug jederzeit durch Erklärung gegenüber der SMG, die schriftlich erfolgen soll, vom Reise-, Vertrag zurücktreten.

5.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Gast/Kunden, stehen der SMG unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reise-, Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

  • bis 31. Tag vor Reisebeginn/Leistungsbezug 15%
  • bis 21. Tag vor Reisebeginn/Leistungsbezug 25%
  • bis 11. Tag vor Reisebeginn/Leistungsbezug 40%
  • bis 6. Tag vor Reisebeginn/Leistungsbezug 70%

bei Rücktritt am Anreisetag/Tag der Leistung und Nichtanreise bzw. nicht Inanspruchnahme der Leistung/Reise 90 %.
Dem Gast/Kunden wird ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass der SMG kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich niedriger Höhe als die vorgenannte Pauschale entstanden ist.

5.3 Die SMG behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung als die sich aus Ziff. 5.2 ergebende Pauschale, entsprechend ihr entstandener, dem Gast/Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

5.4 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen!

5.5 Werden auf Wunsch des Gastes/Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Verpflegungsart bzw. des Gastronomiebetriebes vorgenommen (Umbuchung), so erhebt die SMG bis 31 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsentgelt von € 25,- je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist der SMG zugehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise-, Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei unwesentlichen Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Obliegenheiten und Kündigung des Gastes/Kunden bei einem Reisevertrag
6.1 Der Gast/Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der SMG anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

6.2 Mängelanzeigen gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Beherbergungsbetrieb, sind nicht ausreichend.

6.3 Ansprüche des Gastes/Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast/Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

6.4 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Gast/Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, der SMG erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die SMG eine ihr vom Gast/Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der SMG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes/Kunden gerechtfertigt wird.

6.5 Der Gast/Kunde hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann ausschließlich nach Reiseende und nur gegenüber der SMG, insbesondere nicht gegenüber einem Leistungsträger oder einem Reisevermittler erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

7. Rücktritt der SMG bei einem Reisevertrag
7.1 Die SMG kann, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

7.2 Die SMG ist verpflichtet, den Gast/Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.

7.3 Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 7.1 bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist die SMG verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären.

7.4 Im Falle des Rücktritts erhält der Gast/Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Haftungsbeschränkung
8.1 Die vertragliche Haftung der SMG für Schäden, die nicht Körperschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis gem. § 651 h Abs. 1 BGB beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Gastes/Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) die SMG für einen dem Gast/Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2 Die SMG haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die von ihr als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Konzertkarten, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.), soweit diese Leistungen entweder vor Ort zusätzlich vermittelt werden oder in der Buchungsbestätigung und in der konkreten Leistungsbeschreibung so ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet, dass sie für den Gast/Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen der SMG sind.

9. Verjährung / Abtretungsverbot
9.1 Ansprüche des Gastes/Kunden gegenüber der SMG, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Kunden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Gast/Kunden und der SMG Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast/Kunde oder die SMG die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9.2 Eine Abtretung von Ansprüchen des Gastes/Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

10. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
10.1 In den Fällen, in denen der Gast/Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in denen der Gast/Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird – vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstands – als Gerichtsstand ausschließlich Halle (Saale) vereinbart.

10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der SMG und dem Gast/Kunden, der keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.